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   LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21   

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LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21 (https://dejure.org/2021,69657)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2021 - 10 Sa 217/21 (https://dejure.org/2021,69657)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2021 - 10 Sa 217/21 (https://dejure.org/2021,69657)
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    Informationsanspruch als Teil der Stufenklage nach § 254 ZPO Kein allgemeiner Auskunftsanspruch im Arbeitsrecht Auskunftsanspruch aus § 242 BGB Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass sich der Anspruchsteller in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang eines Anspruchs im Ungewissen befindet und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 21 f., BAGE 113, 55 ; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - Rn. 25, BAGE 81, 15 ), denn es ist eine der Hauptaufgaben des Zivilrechts, eine Situation gestörter Vertragsparität, die auch aus einem Informationsgefälle folgen kann, auszugleichen (vgl. BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - zu II. 2. b) der Gründe, BVerfGE 89, 214 ).

    Diese Abstufungen entbinden den Arbeitnehmer indes nicht von der Darlegung für die vorgelagerte Frage, ob überhaupt eine Gruppenbildung vorliegt und ob Arbeitnehmer mit ähnlicher Tätigkeit unterschiedlich vergütet werden (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 32, BAGE 113, 55 ).

    Anders als in dem Sachverhalt, welcher der vom Kläger angezogenen Entscheidung (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 ) zugrunde lag, hat dieser schon keine Gruppenbildung dargelegt.

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Im Bereich der Vergütung ist dieser Grundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, soweit der Arbeitgeber bei der Verteilung einem abstrakt-generalisierenden Prinzip folgt (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 - Rn. 15).

    Vielmehr bedarf es hierzu einer Besserstellung nach bestimmten Kriterien, die bei allen Begünstigten vorliegen (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 43/04 - Rn. 15 f.).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Über den Wortlaut von § 254 ZPO hinaus werden auch Informationsansprüche erfasst, sofern sie dazu dienen, den Leistungsantrag gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beziffern zu können, und deshalb in einem prozessual gebotenen Zusammenhang mit der Bestimmbarkeit des Zahlungsanspruchs stehen (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 13 f.).

    Ein allgemeiner Auskunftsanspruch besteht weder im Arbeitsverhältnis noch im allgemeinen Zivilrecht (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - Rn. 23 mwN).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Das Auskunftsbegehren muss also ein notwendiges Hilfsmittel sein, um die fehlende Bestimmtheit des auf der letzten Stufe verfolgten Leistungsanspruchs vorzubereiten und herbeiführen zu können (BGH 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 8; 2. März 2000 - III ZR 65/99 - Rn. 18).
  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 334/89

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Dieser Leistungsanspruch muss also nach dem Vortrag des Klägers tatsächlich und rechtlich möglich sein (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - Rn. 52, BAGE 96, 274 ; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - Rn. 12, BAGE 65, 250 ).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Ein allgemeiner Auskunftsanspruch besteht weder im Arbeitsverhältnis noch im allgemeinen Zivilrecht (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - Rn. 23 mwN).
  • BAG, 28.02.1956 - 3 AZR 90/54
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 267/20

    Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag - Auslegung - Bezugnahmeklausel - betriebliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Dieses Verhalten ist als Vertragsangebot zu werten, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen werden kann, wobei der Zugang der Annahmeerklärung nach § 151 BGB entbehrlich ist (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 267/20 - Rn. 39).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21
    Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass sich der Anspruchsteller in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang eines Anspruchs im Ungewissen befindet und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 21 f., BAGE 113, 55 ; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - Rn. 25, BAGE 81, 15 ), denn es ist eine der Hauptaufgaben des Zivilrechts, eine Situation gestörter Vertragsparität, die auch aus einem Informationsgefälle folgen kann, auszugleichen (vgl. BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - zu II. 2. b) der Gründe, BVerfGE 89, 214 ).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09

    Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 137/22

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Auskunftsanspruch - Darlegungs-

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2021 - 10 Sa 217/21 - aufgehoben.
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